Limuwa Förder-Service

Bis zu 30 % Grundförderung möglich

Klimaanlagen mit Heizfunktion können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Wir ordnen Ihre Ausgangslage ein, prüfen mögliche Programme und unterstützen Sie bei den erforderlichen Unterlagen.

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Programme, die wir für Sie im Blick behalten

Rechtliche Hinweise zur Förderung

  • Es besteht kein Anspruch und keine Garantie auf eine Förderung.
  • Über Förderfähigkeit, Förderhöhe und Auszahlung entscheidet ausschließlich die zuständige Förderstelle.
  • Förderprogramme, Fristen und Bedingungen können sich jederzeit ändern.
  • Förderanträge sind in der Regel vor der Auftragsvergabe zu stellen.
  • Diese Einschätzung ist eine unverbindliche Ersteinordnung und keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Sie stellt keine Zusage dar. Über Förderfähigkeit, Höhe und Auszahlung entscheidet ausschließlich die zuständige Förderstelle auf Basis der jeweils gültigen Förderrichtlinien.